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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Royal Caribbean International
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Royal Caribbean (vgl. auch Ziffer 16.1), als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Royal Caribbean bezeichnet (vgl. auch Ziffer 16.1).
1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.
1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tage nach Zugang des Angebots anzunehmen. Der Vertrag kommt durch Annahme durch uns zustande. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Beschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären. Letzteres gilt auch sofern Sie uns unverbindlich um die Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Abschluss eines Reisevertrags bitten.
2.6. Soweit wir Ihnen in Textform den Abschluß eines Reisevertrages anbieten sollten, sind wir an dieses Angebot 24 Stunden ab Abgabe des Angebots gebunden, sofern wir in diesem Angebot keine längere Bindungsform in Textform nennen. Sie können die Annahme formfrei erklären. Die Ziffern 2.3 und 2.5 gelten entsprechend.
2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
2.8.1 Für Abfahrten ex Nordamerika/Karibik: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Für alle anderen Abfahrten: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 18 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 17 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Für alle Reisen gilt: Bitte beachten Sie die Anforderungen bei Gästen bis 17 Jahren, die nicht in Begleitung der Eltern reisen, sondern mit anderen Familienmitgliedern bzw. Freunden (siehe „Allgemeine Informationen“). Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die hintereinander drei Seetage oder mehr beinhaltet, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.8.2 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen, damit Royal Caribbean gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
2.8.3 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an uns zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.
3. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
3.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis.
3.2. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, aber nicht bevor Sie die in Ziffer 3.1 genannten Informationen einschließlich Nachweis (Sicherungsschein) erhalten haben, zu entrichten. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie beträgt
bei 1 – 5 Nächte 50,- p.P. EUR
bei 6 – 9 Nächte 125,- p.P. EUR
bei 10 Nächte und mehr 225,- p.P. EUR
Massgeblich ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
3.3. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
4. Verzug, Rücktritt wegen Verzug
4.1. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
4.2. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
4.3. Sie kommen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden. Sie kommen ferner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.
4.4. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5. Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Bezahlung des vollständigen Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4.6. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
5. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 3) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
6. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
7. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
8. Leistungsänderungen
8.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
8.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der ursprünglich gebuchten Reise steht.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
9. Preisänderungen
9.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
9.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der urprünglich gebuchten Reise gegenübersteht.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
9.3. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die von Ihnen gebuchte Reise nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch:
1 – 5 Nächte 50,- p.P. EUR
6 – 9 Nächte 125,- p.P. EUR
10 Nächte und mehr 225,- p.P. EUR
Massgeblich ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
- zwischen dem 59. und 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 20 % des Reisepreises,
- zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 50 % des Reisepreises,
- zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 75 % des Reisepreises,
- ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 35 % des Reisepreises,
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 65 % des Reisepreises,
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 80 % des Reisepreises,
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei dem Flugprogramm „QuickFly“ besteht die Möglichkeit, nur vom Flug zurückzutreten und die Kreuzfahrtbuchung bestehen zu lassen. Da es sich bei diesen Flügen um Sondertarife der Fluggesellschaften handelt, betragen die Rücktrittskosten 100 % des Flugpreises. Es werden lediglich die seitens der Fluggesellschaft erstatteten Steuern zurückgezahlt. Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Royal Caribbean wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen.
10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1. Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft können Änderungen bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR je Kabine berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
11.2. Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft können Änderungen bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR je Kabine berechnet.
Änderungen ab 60 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
11.3. Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- EUR pro Passagier. Im Übrigen gelten die gestzlichen Vorschriften.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
12.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, äußerer Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir vor Reisebeginn durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.2. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Verjährung
15.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
16. Reiseveranstalter und Verbraucherstreitbeilegung
16.1. Reiseveranstalter der beworbenen Schiffe ist entweder (a) Royal Caribbean Cruises Ltd. in Miami, Florida oder (b) ihre Tochtergesellschaften RCL Cruises Ltd. im Vereinigten Königreich. Die Zweigniederlassung RCL Cruises Ltd. Bremen ist Handelsvertreter und Absatzmittler der Royal Caribbean International. Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen.
16.2. Die in 16.1. genannten Reiseveranstalter nehmen nicht am außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel.: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Weiterhin wird für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hingewiesen.
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:
RCL Cruises Ltd. und Royal Caribbean Cruises Ltd.
Hillmannstraße 2a
28195 Bremen
Tel.: +49 (69) 920071 - 0
Fax: +49 (69) 92 00 71 – 92
E-Mail: infode@rccl.com
17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
18. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
19. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
20. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Bremen.
21.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz von uns, Bremen.
21.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
Gültig ab: 1. Juli 2018
Letzte Aktualisierung Januar 2020