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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Als Gegenleistung für den Erhalt des vollen Kreuzfahrtpreises erklärt sich Victoria Cruise Lines LLC („Victoria“) bereit, Passagiere auf einer Reise zu den folgenden Geschäftsbedingungen zu befördern. Bitte aufmerksam lesen.

1. Passagiervertragsticket: Wichtiger Hinweis für Passagiere
DIESES DOKUMENT, EINSCHLIESSLICH ALLER BEDINGUNGEN, IST EIN RECHTLICH VERBINDLICHER VERTRAG, DER VON VICTORIA CRUISE LINES LLC AUSGESTELLT WIRD, UND SEINE ANNAHME DURCH SIE IST EINE AUFSCHLUSSVORSCHAFT FÜR VICTORIA CRUISE LINES LLC, UM IHNEN DAS EINBOTEN DES SCHIFFES FÜR IHRE KREUZFAHRT ZU ERLAUBT. SOBALD SIE EINE VICTORIA-KREUZFAHRT BUCHEN UND IHRE ANZAHLUNG TÄTIGEN, SEI ES DIREKT ÜBER VICTORIA CRUISES LLC ODER ÜBER EINE REISE- ODER BUCHUNGSVERMITTLUNG, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ALLE HIER ERWÄHNTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINZUHALTEN UND IHNEN ZU STIMMEN.
IHRE KREUZFAHRT UNTERLIEGT DEN WICHTIGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUF DEN FOLGENDEN SEITEN. „SIE“ BEZOGEN SICH AUF ALLE PERSONEN, JEDER FÄHIGKEIT, DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS REISEN, EINSCHLIESSLICH IHRER ERBEN, NACHFOLGER UND PERSÖNLICHE VERTRETER.
HINWEIS: Ihre Aufmerksamkeit wird insbesondere auf die Klauseln 4, 7 und 10 bis 14 gelenkt, die wichtige Einschränkungen der Rechte von Passagieren und Gästen auf Geltendmachung von Ansprüchen gegen VICTORIA CRUISE LINES LLC, VICTORIA CRUISES INC, das Schiff, ihre Vertreter, Mitarbeiter usw. enthalten SONSTIGES, EINSCHLIESSLICH DER AUSWAHL DES FORUMS, ANWENDBARES RECHT UND VERZICHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN FÜR BESTIMMTE ANSPRÜCHE.
Dies ist die gesamte Vereinbarung und der gesamte Vertrag zwischen Victoria Lines LLC und dem Passagier oder Gast in Bezug auf den hierin genannten Gegenstand und darf nur schriftlich geändert werden, unterzeichnet von einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer von Victoria Cruise Lines LLC.
Reiseveranstalter und Buchungsagenturen können zusätzliche Vertragsbedingungen haben.
Victoria Cruise Lines LLC ist assoziiertes Mitglied der United States Tour Operators Association. Victoria Cruise Lines LLC ist jedoch KEIN Teilnehmer am USTOA-Programm zur Unterstützung von Reisenden im Wert von 1 Million US-Dollar und wird von USTOA nicht an bestimmte andere Standards gebunden, die von aktiven Mitgliedern verlangt werden.

2. Verantwortung und Haftungsbeschränkungen
Victoria Cruises Lines LLC fungiert lediglich als Marketingvertreter für die Chongqing Donjiang Industrial Co., Ltd mit Sitz in Chongqing, China, die alle Schiffe besitzt und betreibt, die an den auf dieser Website beschriebenen Kreuzfahrten teilnehmen. Victoria verfügt über kein Personal oder betreibt keines der Schiffe und ihre Verantwortung gemäß den auf dieser Website und im Abschnitt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Victoria-Gutscheins und der Victoria-Broschüre dargelegten Reisebedingungen ist gesetzlich begrenzt. Victoria hat keine Kontrolle über Handlungen, Ereignisse oder Unterlassungen während der Zeit, in der sich Passagiere nicht an Bord ihrer Schiffe befinden, und kann nicht für diese haftbar gemacht werden. Die Passagiere erklären sich damit einverstanden, Victoria Cruise Lines LLC, seine Eigentümer, Vertreter, Mitarbeiter und/oder Vertreter von jeglicher Haftung für Verluste, Verletzungen, Kosten oder Schäden freizustellen, die direkt oder indirekt aus einer Handlung oder Unterlassung resultieren können fahrlässig oder anderweitig, von Dritten, Personen oder Unternehmen.

3. Definitionen und Umfang der Vereinbarung
(a) Wann immer das Wort „Victoria“ in diesem Vertrag verwendet wird, bezieht es sich auf das Schiff, seine Eigentümer, Betreiber, Mitarbeiter, Agenten, Marketingvertreter, Charterer und Bieter. Der Begriff „Passagier“ umfasst gegebenenfalls den Plural und alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine Passage buchen oder kaufen und/oder im Rahmen dieses Vertrags reisen, einschließlich Erben, Vertretern und allen mitreisenden Minderjährigen. Das Männliche schließt das Weibliche ein. „Gast“ umfasst alle mit dem Passagier reisenden Personen und hat die gleichen Rechte, Pflichten, Einschränkungen und Beschränkungen wie „Passagier“ in diesem Vertrag.
(b) Das ausgestellte Ticket ist nur für die darauf als Passagier(e) genannte(n) Person(en) gültig und kann ohne die schriftliche Zustimmung von Victoria nicht übertragen oder geändert werden. Sie ersetzt alle vorherigen Verträge und Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich. Die Annahme oder Nutzung des Tickets durch die darauf als Passagiere oder Gäste genannte(n) Person(en) gilt als Annahme und Einverständnis aller Bedingungen dieses Passagevertrags.
(c) Alle Rechte, Haftungsausschlüsse, Verteidigungsmaßnahmen und Immunitäten von Victoria im Rahmen dieses Vertrags gelten auch zugunsten der Einrichtungen von Victoria, ob auf See oder an Land, Bediensteten, Vertretern, Managern, verbundenen oder verbundenen Unternehmen, Lieferanten, Schiffbauern und Herstellern von Einzelteilen und unabhängigen Auftragnehmern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Landausflugs- oder Reiseveranstalter, Schiffsärzte, Schiffskrankenschwestern, Einzelhandelspersonal, Gesundheitspersonal und andere Konzessionäre, die gegenüber dem Passagier weder vertraglich noch haftbar sind aus unerlaubter Handlung, die größer oder anders ist als die von Victoria.
(d) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Victoria und dem Gast dar und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Jede Änderung einer Bestimmung dieses Vertrags bedarf der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung von Victoria. Sofern in Klausel 14 unten nichts anderes bestimmt ist, sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund des Rechts der Gerichtsbarkeit, in der dieser Vertrag durchgesetzt werden soll, im Widerspruch zu oder ungültig sein oder von einem zuständigen Gericht so entschieden werden, dass diese Bestimmung gilt (s) gelten als vom Vertrag getrennt und unwirksam und alle übrigen Bestimmungen hierin bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam und stellen den Beförderungsvertrag dar.

4. Forum und anwendbares Recht für Rechtsstreitigkeiten
Zwischen dem Passagier und Victoria wird vereinbart, dass alle Streitigkeiten und Angelegenheiten jeglicher Art, die sich aus, im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Kreuzfahrt des Passagiers oder Gastes, einschließlich der Fahrt zum und vom Schiff, ergeben, wenn überhaupt, vor Gericht verhandelt werden. vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York oder in Bezug auf Klagen, für die die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten nicht sachlich zuständig sind, vor einem Gericht in New York County, New York, USA, unter Ausschluss von die Gerichte eines anderen Kreises, Staates oder Landes. Das Bundesseerecht der Vereinigten Staaten regelt alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Victoria und dem Passagier oder Gast. In begrenztem Umfang und nur für den Fall, dass das Bundesschifffahrtsrecht eine Streitfrage nicht behandelt, gilt das Recht von New York nur für diese Streitfrage im Rahmen dieses Vertrags.
Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen jeglicher Art, mit Ausnahme von Personenschäden, Krankheit oder Tod eines Passagiers oder Gastes, unabhängig davon, ob sie persönlich oder dinglich vorgebracht werden, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, gesetzlichen, verfassungsmäßigen oder anderen gesetzlichen Rechten beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, angeblicher Verletzung von Bürgerrechten, Diskriminierung, Verbraucher- oder Datenschutzgesetzen oder für Verluste, Schäden oder Ausgaben, die sich auf irgendeine Weise aus diesem Vertrag oder der Kreuzfahrt eines Passagiers oder Gastes ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, egal wie Die zwischen dem Passagier oder Gast und Victoria beschriebenen, geltend gemachten oder gestalteten Streitigkeiten werden ohne Jury vor Gericht verhandelt.

5. Gefahren und Anforderungen der Reise
(a) Der Passagier erkennt an, dass er die Beschaffenheit des Schiffes und der Kreuzfahrt in China vollständig versteht, und übernimmt alle Risiken, die mit der Reise, dem Transport und der Handhabung von Passagieren und Fracht verbunden sind. Das Schiff kann nach Wahl von Victoria einen Schiffsarzt oder anderes medizinisches Personal an Bord haben oder auch nicht. Auf See oder im Hafen kann die Verfügbarkeit medizinischer Versorgung eingeschränkt oder verzögert sein. Der Passagier erkennt an, dass seine Reise ganz oder teilweise in Gebieten stattfinden kann, in denen medizinische Versorgung und Evakuierung möglicherweise nicht verfügbar sind. Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, Victoria zu entschädigen und zu entschädigen, falls Victoria sich dafür entscheidet, die Kosten für die medizinische Notfallversorgung, einschließlich der an Land bereitgestellten medizinischen Versorgung sowie der damit verbundenen Transport- und/oder Unterbringungskosten, vorzuschießen.
(b) Victorias Schiffe laufen zahlreiche Häfen an. Die Passagiere übernehmen die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Victoria kann die Sicherheit der Passagiere zu keinem Zeitpunkt garantieren. Das Außenministerium der Vereinigten Staaten, die Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten sowie andere Regierungs- und Tourismusorganisationen geben regelmäßig Hinweise und Warnungen an Reisende heraus, und Victoria empfiehlt Passagieren dringend, diese Informationen einzuholen und bei Reiseentscheidungen zu berücksichtigen. Victoria übernimmt keine Verantwortung für die Erhebung dieser Informationen.
(c) Bei der Einschiffung und während der gesamten Kreuzfahrt sind ordnungsgemäße Reisedokumente erforderlich. Passagieren, die ohne ordnungsgemäße Dokumente reisen, ist der Zutritt zum Schiff verwehrt und es erfolgt keine Rückerstattung des Kreuzfahrtpreises.

6. Reservierungen, Zahlungen und Reisebürostatus
Victoria Cruise Lines LLC empfiehlt die Buchung über ein professionelles Reisebüro. Alle Reisebüros, Reiseveranstalter oder Handelsvertreter, die der Passagier im Zusammenhang mit diesem Vertrag in Anspruch nimmt, sind ausschließlich die Vertreter des Passagiers und nicht Victorias. Victoria Cruise Lines LLC ist nicht verantwortlich für Zusicherungen, Handlungen, Unterlassungen oder Ereignisse zwischen Passagieren und ihren jeweiligen Vertretern. Victoria ist nicht verantwortlich für die finanzielle Lage oder Integrität eines vom Passagier genutzten Reisebüros. Für den Fall, dass ein Agent die vom Passagier an den Agenten gezahlten Beträge nicht an Victoria überweist, ist und bleibt der Passagier für den Victoria geschuldeten Flugpreis haftbar, unabhängig davon, ob die Haftung vor oder nach der Einschiffung geltend gemacht wird.
Der Anzahlungs- und Zahlungsplan ist im Abschnitt „Reservierung durchführen“ dieser Website und in der aktuellen Broschüre von Victoria Cruise Lines LLC aufgeführt. Reservierungen können storniert werden, wenn die Zahlungen nicht innerhalb der angegebenen Zeiten eingehen.
Jede Rückerstattung, die Victoria im Namen des Passagiers an einen Agenten leistet, gilt als Zahlung an den Passagier, unabhängig davon, ob die Gelder vom Agenten an den Passagier ausgezahlt werden. Der Erhalt dieses Ticketvertrags, aller anderen Dokumente oder Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kreuzfahrt durch das Reisebüro des Passagiers gilt als Erhalt durch den Passagier.

7. Gepäck, persönliches Eigentum und verbotenes Material
(a) Victoria haftet nicht für: (1) Verluste oder Schäden, bevor das Gepäck an Bord in die tatsächliche Obhut von Victoria gelangt oder nachdem das Gepäck die tatsächliche Obhut von Victoria an Bord verlässt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust oder Beschädigung durch Fluggesellschaften oder andere Transportdienste; (2) Verlust oder Beschädigung von Gepäck, das sich nicht im tatsächlichen Besitz, in der Obhut und unter der Kontrolle von Victoria befindet; (3) Schäden aufgrund von Abnutzung oder normalem Gebrauch; (4) jeglicher Verlust oder Schaden an verderblichen Gegenständen, Medikamenten, Spirituosen, Bargeld, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten; oder (5) jegliche Verluste oder Schäden, während sie sich in der Obhut und Kontrolle von Stauern befinden.
(b) Es ist festgelegt und vereinbart, dass der Gesamtwert des persönlichen Eigentums des Passagiers 50 US-Dollar pro Passagier oder Gepäckstück nicht überschreitet, mit einem Höchstwert von 100 US-Dollar pro Kabine, unabhängig von der Anzahl der Passagiere oder Gepäckstücke und jeglicher Haftung von Victoria aus welchem Grund auch immer in Bezug auf das besagte Eigentum darf diesen Betrag nicht überschreiten.
(c) Keinem Passagier ist es gestattet, lebende Tiere (außer qualifizierten Begleittieren, die Victoria mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden müssen), Waffen, Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe oder andere gefährliche Güter ohne schriftliche Genehmigung an Bord des Schiffes mitzunehmen Victoria. Der Passagier trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden und/oder Verluste, die durch Servicetiere verursacht werden.
(d) Keine Kameras, Computer, Dokumente, Geschenke, Haushaltswaren, Schmuck, Geld, Eigentum anderer, Handelswerkzeuge und/oder Wertgegenstände jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Artikel, die in Titel 46 des beschrieben sind Die Beförderung gemäß US-amerikanischem Kodex, Abschnitt 30503, erfolgt ausschließlich auf Risiko und Verantwortung des Passagiers oder Gastes. Der Passagier garantiert, dass sich keine derartigen Gegenstände in den Gegenständen, Behältnissen oder Behältern befinden, die er/sie im Rahmen dieser Vereinbarung als Gepäck präsentiert, und wenn solche Gegenstände unter Verstoß gegen diese Garantie im Gepäck des Passagiers oder Gastes befördert werden, besteht keinerlei Haftung für Fahrlässigkeit Brutto oder gewöhnlich, haftet Victoria für etwaige Verluste oder Schäden daran.

8. Victorias Recht, Reiserouten zu stornieren oder zu ändern
Victoria hat das Recht, diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung im Einschiffungshafen oder jederzeit während der Reise zu kündigen und wird dem Passagier daraufhin sein Reisegeld zurückerstatten, wenn der Vertrag vollständig gekündigt wird, oder, wenn der Vertrag teilweise gekündigt wird ein anteiliger Teil davon storniert, jedoch nur für den Kreuzfahrtteil. Unter solchen Umständen übernimmt Victoria keine weitere Haftung für Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art.
Es werden alle Anstrengungen unternommen, um die veröffentlichten Zeitpläne einzuhalten. Victoria Cruise Lines LLC behält sich jedoch das Recht vor, die Reiseroute oder Route einer Kreuzfahrt aus beliebigem Grund zu stornieren, vorzuziehen, zu verschieben oder zu ändern, und kann, ist aber nicht dazu verpflichtet, ein anderes Schiff oder einen anderen Anlaufhafen einsetzen und übernimmt hierfür keine Haftung Verluste jeglicher Art für Passagiere aufgrund einer solchen Annullierung, Vorverlegung, Verschiebung, Änderung oder Ersetzung. Victoria Cruise Lines LLC ist nicht verpflichtet, einen Teil des Fahrpreises zu erstatten oder eine andere Entschädigung zu leisten, wenn Änderungen vorgenommen werden.

9. Reisetauglichkeit und besondere Bedürfnisse
(a) Der Passagier garantiert, dass er/sie und die mit ihm/ihr reisenden Personen zum Zeitpunkt der Einschiffung körperlich reisefähig sind und ist verpflichtet, Victoria zum Zeitpunkt der Buchung der Kreuzfahrt (oder unmittelbar danach, falls erforderlich) schriftlich zu benachrichtigen (Änderungen der körperlichen Fitness) jeglicher Erkrankung vor der Kreuzfahrt, die während der Kreuzfahrt eine medizinische Behandlung oder Pflege erfordern kann oder wird, oder einer körperlichen Behinderung oder eines medizinischen Zustands, der möglicherweise besondere Hilfe während der Reise erfordert. Andernfalls entbindet Victoria von jeglicher Haftung für Verluste, Schäden oder andere Entschädigungen, die sich aus einer solchen Behinderung oder einem solchen Zustand ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Passagiere mit besonderen Bedürfnissen müssen sich bei der Buchung der Kreuzfahrt mit Victoria in Verbindung setzen, um die Einzelheiten ihrer besonderen Bedürfnisse zu besprechen. Victoria behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass jeder Passagier, der nicht selbstständig ist, einschließlich Personen mit Behinderungen, die irgendeine Form von Hilfe benötigen, von einem Erwachsenen über 21 Jahren begleitet wird, der dazu in der Lage ist und die volle Verantwortung dafür übernimmt Hilfe erforderlich. Der Reisebegleiter übernimmt die Verantwortung für die während der Reise und im Notfall benötigte Hilfe. Passagiere und Gäste, die auf eine Sauerstofftherapie angewiesen sind, müssen Victoria zum Zeitpunkt der Buchung schriftlich benachrichtigen, einschließlich der Vorlage einer ärztlichen Genehmigung, die die Reise an Bord des Schiffes erlaubt, und müssen vor dem Einsteigen in das Schiff bestimmte Anforderungen erfüllen, einschließlich der Bereitstellung des gesamten für die Reise benötigten Sauerstoffs. Passagiere und Gäste erkennen an, dass sie verpflichtet sind, für ihre gesamte Reise durch China ausreichende Mengen ihrer eigenen Medikamente und medizinischen Hilfsgüter mitzubringen.
(b) Victoria und der Kapitän des Schiffes behalten sich jeweils das Recht vor, Passagieren, deren körperlicher oder geistiger Zustand oder ihr Verhalten allein nach der alleinigen Meinung des Kapitäns und/oder des Schiffsarztes in Frage kommt, die Durchfahrt zu verweigern, das Aussteigen zu verweigern oder sie in einer Kabine einzusperren ein Risiko für das eigene Wohlergehen des Passagiers oder eines anderen Passagiers oder Besatzungsmitglieds darstellen. Victoria und der Kapitän behalten sich das Recht vor, jeden Passagier von Bord zu bringen, dessen Verhalten den Komfort, das Vergnügen, die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Passagiere oder einer Besatzung beeinträchtigt. Victoria wird keine Passagiere oder Gäste an Bord nehmen, die am ersten Tag ihrer Reise das dritte Trimester ihrer Schwangerschaft erreicht haben.
(c) Die Gesundheitsklinik von Victoria’s Ship wird von einem örtlichen Arzt (Arzt) geleitet, der ein unabhängiger Auftragnehmer ist, und Victoria hat keine Kontrolle über die vom Arzt oder seinem Personal erbrachten medizinischen Leistungen und ist nicht dafür verantwortlich. Die Gesundheitskliniken des Schiffes verfügen nur über begrenzte medizinische Ausrüstung und nicht alle Erkrankungen können auf dem Schiff angemessen behandelt werden. Während alle Anstrengungen unternommen werden, um bei Bedarf eine Notfallbehandlung an Land zu organisieren, kann die Verfügbarkeit medizinischer Versorgung in den Häfen entlang der Kreuzfahrtroute begrenzt sein und in einigen Gebieten sogar gar nicht vorhanden sein. Die Behandlung erfolgt auf eigenes Risiko des Passagiers. Es fallen die üblichen Gebühren an, für Medikamente fallen zusätzliche Kosten an.

10. Unabhängige Auftragnehmer
Der Passagier erkennt an, dass alle Landausflüge/Touren (ob im Wasser, an Land oder in der Luft), Flugflüge und Bodentransporte sowie der Schiffsarzt, die Krankenschwester und die Konzessionen an Bord entweder von unabhängigen Auftragnehmern durchgeführt oder durchgeführt werden. Victoria überwacht oder kontrolliert weder ihre Handlungen noch gibt sie ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen hinsichtlich ihrer Qualifikationen, Fachkenntnisse oder Eignung. Victoria gewährt und arrangiert ausschließlich die vom Arzt oder der Krankenschwester angeforderten Dienstleistungen, alle Vergünstigungen an Bord, alle Landausflugs-/Tourtickets, alle Flüge vor und nach der Kreuzfahrt oder andere Transporte außerhalb des Schiffes und seiner Beiboote als Annehmlichkeit für den Passagier und Passagiere sind nicht verpflichtet, diese Dienste zu nutzen. Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass Victoria keine Verantwortung übernimmt, keine Leistungsgarantie übernimmt und in keinem Fall für fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen, Verluste, Schäden, Verletzungen oder Verspätungen des Passagiers und/oder des Gepäcks, des Eigentums oder der damit in Zusammenhang stehenden Gegenstände des Passagiers haftbar gemacht werden kann Dienstleistungen. Passagiere nutzen die Dienste aller unabhängigen Auftragnehmer auf eigenes Risiko des Passagiers. Unabhängige Auftragnehmer sind berechtigt, für alle gegenüber einem Passagier erbrachten Dienstleistungen eine angemessene Gebühr zu erheben.

11. Hinweis auf Anspruchsvoraussetzungen und zeitliche Begrenzungen für Ansprüche von Passagieren und Gästen gegenüber Victoria
(a) Victoria haftet nicht für Ansprüche jeglicher Art aufgrund von Personenschäden, Krankheit oder Tod des Passagiers oder Gastes, es sei denn, Victoria erhält innerhalb von sechs (6) Monaten (185 Tagen) nach dem Datum vollständige schriftliche Angaben die Verletzung, das Ereignis, die Krankheit oder der Tod, die den Anspruch begründen. Eine Klage auf Beitreibung eines solchen Anspruchs kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn sie innerhalb eines (1) Kalenderjahres nach dem Datum der Verletzung, des Ereignisses, der Krankheit oder des Todes eingereicht und Victoria nicht innerhalb von 120 Tagen nach der Einreichung zugestellt wird. Der Passagier oder Gast verzichtet ausdrücklich auf alle anderen möglicherweise geltenden staatlichen, bundesstaatlichen oder ausländischen Verjährungsfristen.
(b) Victoria haftet nicht für Ansprüche jeglicher Art, außer für Personenschäden, Krankheit oder Tod des Passagiers oder Gastes, es sei denn, Victoria erhält innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Landung des Passagiers oder Gastes schriftlich vollständige Angaben vom Schiff oder, falls die Reise abgebrochen wird, innerhalb von dreißig (30) Tagen danach. Eine Schadensersatzklage wegen irgendeines anderen Anspruchs als Personenschaden, Krankheit oder Tod ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs (6) Monaten (185 Tagen) nach dem Datum eingereicht wird, an dem der Passagier oder Gast vom Schiff gelandet ist, oder im Falle der Reise innerhalb von sechs (6) Monaten (185 Tagen) danach aufgegeben und es sei denn, sie wird Victoria innerhalb von 120 Tagen nach der Einreichung zugestellt. Der Passagier und/oder Gast verzichtet ausdrücklich auf alle anderen möglicherweise geltenden Verjährungsfristen auf Landes-, Bundes- oder ausländischer Ebene für Ansprüche, zu denen unter anderem Behauptungen in Bezug auf sämtliche Bürgerrechte, das ADA, Handelspraktiken und/oder Werbung gehören.

12. Athens Convention Limitation of Passenger's and Guest's Claims
Die Schiffe von Victoria verkehren ausschließlich innerhalb der Volksrepublik China. Auf Kreuzfahrten, bei denen kein US-Hafen an- oder ausgeschifft wird oder dort eingelaufen wird, hat Victoria Anspruch auf alle Haftungsbeschränkungen und Immunitäten, die im Athener Übereinkommen von 1974 und 1976 über die Beförderung von Passagieren und ihrem Gepäck auf See vorgesehen sind Protokoll zum Übereinkommen über die Beförderung von Passagieren und ihrem Gepäck auf See („Athener Übereinkommen“), das die Haftung von Victoria für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers auf nicht mehr als 46.666 Sonderziehungsrechte (einen von der Europäischen Union anerkannten Währungskorb) beschränkt Internationaler Währungsfonds, der darin definiert ist und einen ungefähren Wert von 73.000 US-Dollar hat (Stand: 1. Januar 2010), der je nach Tageswechselkurs schwankt und der unter www.imf.org verfügbar und an der Wall Street ausgedruckt ist Journal) und alle anderen Grenzen für Schäden oder Verluste an persönlichem Eigentum.

13. Limitations on Victoria's Liability
(a) Victoria haftet gegenüber dem Passagier oder Gast unter keinen Umständen für Schäden aufgrund emotionalen Stresses, seelischen Leidens/Peins oder psychischer Verletzungen jeglicher Art, es sei denn, diese Schäden wurden durch tatsächliche Fahrlässigkeit von Victoria verursacht und resultieren daraus Passagiere oder Gäste, die eine tatsächliche Körperverletzung erleiden oder einem tatsächlichen Risiko einer tatsächlichen Körperverletzung ausgesetzt waren, oder wenn sich herausstellt, dass Victoria diese Schäden vorsätzlich verursacht hat.
(b) Als Gegenleistung für den gezahlten Fahrpreis wird vereinbart, dass Victoria nicht stellvertretend für vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen von Personen haftbar gemacht werden kann, die nicht bei Victoria beschäftigt sind, noch für vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen von Victorias Mitarbeitern, die außerhalb des Dienstes begangen wurden oder außerhalb des Rahmens und Umfangs ihrer Beschäftigung.
(c) Als Gegenleistung für den gezahlten Fahrpreis wird vereinbart, dass Victoria keine Haftung für die Nutzung der Sport- oder Freizeitausrüstung des Schiffes durch den Passagier oder für die Entscheidung des Passagiers, an einer Sport- oder Freizeitaktivität oder -veranstaltung teilzunehmen, übernimmt.
(d) Zusätzlich zu allen in diesem Vertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen kommt Victoria in den Genuss aller Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse sowie die darin vorgesehenen Verfahren vorsehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 46 Abschnitte 30501-30509 und 30511 des United States Code; sowie alle Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse, sofern anwendbar, nach den Gesetzen eines ausländischen Staates. Nichts in diesem Vertrag soll dazu dienen, Victoria oder eine solche gesetzliche Beschränkung oder Befreiung von der Haftung nach geltendem Recht einzuschränken oder zu entziehen.

14. Verzicht auf Sammelklagen
Dieser Vertrag sieht die ausschließliche Beilegung von Streitigkeiten durch individuelle rechtliche Schritte im eigenen Namen des Passagiers oder Gastes anstelle einer Sammelklage vor. Auch wenn das geltende Recht etwas anderes vorsieht, erklärt sich der Passagier oder Gast damit einverstanden, dass ein Schiedsverfahren oder eine Klage gegen den Beförderer jedweder Art vom Passagier oder Gast einzeln und nicht als Mitglied einer Sammelklage oder im Rahmen einer Sammelklage geführt wird, und der Passagier oder Gast stimmt ausdrücklich zu auf jegliche Gesetze zu verzichten, die den Gast zur Teilnahme an einer Sammelklage berechtigen. Sollte dieser Verzicht auf eine Sammelklage aus irgendeinem Grund in Bezug auf einen bestimmten Anspruch nicht durchsetzbar sein, erklären sich Passagier oder Gast damit einverstanden, diese Ansprüche ohne Jury vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York zu verhandeln.

15. Kreuzfahrtpreise
Die angegebenen Preise sind in US-Dollar angegeben und basieren auf der Doppelbelegung einer Kabine oder Suite. Im Preis sind die Unterbringung in der bestätigten Kategorie und die Dienstleistungen vom Einschiffungs- bis zum Ausschiffungspunkt enthalten. Eine detaillierte Auflistung dessen, was in Ihrem Kreuzfahrtpreis enthalten ist, finden Sie im jeweiligen Reiseverlauf und in unserem Abschnitt „Ausstattungen und Programme“ auf dieser Website.
Victoria behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Tarife ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen. Im Falle einer Erhöhung hat der Passagier die Möglichkeit, den erhöhten Fahrpreis zu akzeptieren oder die Reservierung ohne Vertragsstrafe zu stornieren. Abhängig von den Schwankungen des Treibstoffpreises kann zum Kreuzfahrtpreis ein Treibstoffzuschlag erhoben werden.

16. Stornierungen von Passagieren
Für Passagiere, die aus irgendeinem Grund stornieren, gelten die Stornogebühren, die im Abschnitt „Reservierung durchführen“ dieser Website und in der aktuellen Broschüre von Victoria Cruise Lines LLC aufgeführt sind.
Reservierungen werden bis 30 Minuten vor Abflug gehalten. Bei „Nichterscheinen“, ungenutzten Tickets, verlorenen Tickets, Unterbrechungen, teilweise genutzten Tickets oder verspäteten oder nach Beginn der Kreuzfahrt eingegangenen Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung. Es gibt keine Rückerstattung für den freiwilligen oder unfreiwilligen Abbruch einer laufenden Kreuzfahrt durch einen Passagier. Victoria Cruise Lines LLC übernimmt keine Haftung für sonstige Kosten, die den Passagieren aufgrund des vorzeitigen Abbruchs einer Kreuzfahrt entstehen. Namensänderungen und Änderungen des Abreisedatums gelten als Reservierungsstornierungen und unterliegen den üblichen Stornierungsgebühren. Ein ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit führt nicht zum Verzicht auf Stornierungsgebühren oder -bedingungen. Victoria empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Reisebüro. Stornogebühren für Einzelbuchungen führen zum Verlust der Anzahlung. Informationen zu den Stornogebühren im Zusammenhang mit Gruppenbuchungen, Teilcharter- oder Komplettcharter-Schiffen finden Sie in Ihrem Chartervertrag oder Ihrer Gruppenbuchungsvereinbarung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

17. Landausflüge
Nach dem Kauf sind Landausflüge weder ganz noch teilweise erstattungsfähig. Landausflüge werden von lokalen Bodenbetreibern in China abgewickelt und Victoria fungiert lediglich als deren Handelsvertreter. Victoria hat keine Kontrolle über diese Landausflüge und kann nicht für etwaige Änderungen, Auslassungen oder Unfälle oder für unvorhergesehene Umstände haftbar gemacht werden. Victoria übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Verluste, die Gästen während ihres Aufenthalts an Land entstehen. Teile der Einsatzgebiete für Jangtse-Kreuzfahrten sind unerschlossen und isoliert. Anlegestellen sind oft schwimmende Lastkähne mit Laufstegen. An Land ist es manchmal erforderlich, Stufen zu erklimmen und zu Fuß zu gehen. Trinkgelder für örtliche Reiseleiter, Fahrer und Bootsführer (die keine Mitarbeiter von Victoria sind) sind nicht im Preis inbegriffen und liegen, obwohl empfohlen, nur in Ihrem Ermessen

18. Liberties of Victoria und seine Schiffe
(a) Das Schiff ist berechtigt, Häfen mit oder ohne Lotsen oder Schlepper zu verlassen und anzulaufen, andere Schiffe unter allen Umständen abzuschleppen und ihnen zu helfen, nach Ermessen des Kapitäns und zu jedem beliebigen Zweck in einen Hafen zurückzukehren oder diesen zu betreten und in jedem Fall davon abzuweichen Richtung oder zu irgendeinem Zweck vom direkten oder üblichen Kurs abzuweichen und einige oder alle Hafenanläufe, Ankunfts- oder Abfahrtszeiten mit oder ohne Vorankündigung aus irgendeinem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheit, Unwetter, schlechtes Wetter, zu unterlassen oder zu ändern, Streiks, Gezeiten, Feindseligkeiten, Notausschiffungen von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern oder verspätete Abflüge oder Ankünfte auf dem Luft-, See-, Auto- oder Reisebusweg; alle diese Abweichungen gelten als Teil der vorgeschlagenen Reise und sind in dieser enthalten. Victoria übernimmt unter solchen Umständen keine Haftung für Entschädigungen oder sonstige Schäden.
(b) Wenn die Durchführung der geplanten Reise durch Krieg, Feindseligkeiten, Blockaden, Eis, Arbeitskonflikte, Streiks an Bord oder an Land, Zurückhaltung von Fürsten, Beschlagnahme im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, Pannen des Schiffes, Staus oder Schwierigkeiten beim Anlegen behindert oder verhindert wird oder aus irgendeinem anderen Grund oder wenn Victoria oder der Kapitän der Ansicht sind, dass das Schiff aus irgendeinem Grund durch die Weiterfahrt, den Versuch, in den Hafen des Zielhafens des Passagiers einzulaufen oder dort einzulaufen oder darin zu bleiben, einem Risiko, einem Verlust oder einer Beschädigung ausgesetzt sein oder wahrscheinlich zu einer Verzögerung führen könnte Sie, der Passagier und sein Gepäck können im Einschiffungshafen oder in jedem Hafen oder Ort, den das Schiff anläuft, gelandet werden. Zu diesem Zeitpunkt erlischt die Verantwortung von Victoria und dieser Vertrag gilt als vollständig erfüllt, oder Wenn der Passagier noch nicht an Bord ist, kann Victoria die geplante Reise stornieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Rückerstattung des im Voraus gezahlten Reisegeldes oder der Fahrpreise besteht.
(c) Victoria behält sich das Recht vor, bei der Erfüllung dieses Vertrags ein Ersatzschiff einzusetzen.

19. Conduct of Passengers and Guests
(a) Passenger/Guest agrees during the course of the voyage to follow the directions of the Vessel’s Master, and his authorized officers.
(b) Passengers and Guests agree, in all ports of call, to return to the Vessel not less than 30 minutes before the scheduled departure time unless directed otherwise by the Vessel’s Crew. Passenger/Guest further acknowledges that shipboard and shore side clocks may have different times, but it is Passenger’s/Guest’s responsibility to return to the vessel so as not to miss vessel’s departure. Any costs associated with transporting Passenger or Guest to rejoin the vessel including, but not limited to, governmental fees, visa fees, subsistence, lodging, air fare, launch fare, car hire or agency fees shall be for the account of Passenger or Guest.
(c) Victoria has a “zero tolerance” policy toward any illegal activity or behavior by Passengers, Guests or Crew aboard. Passenger/Guest agrees to comply with this policy and further acknowledges that it is Victoria’s policy to report incidents of illegal activity or behavior to the appropriate law enforcement authorities.
(d) Passenger/Guest agrees that any violation of this Clause may subject Passenger/Guest to immediate disembarkation.

20. Liabilities of Passengers and Guests to Victoria
(a) The Passenger shall be liable to and shall reimburse Victoria or the Master for any fines or penalties imposed on Victoria by any government, governmental agency or official, port or port official, for Passenger’s failure to observe or comply with local requirements in respect of immigration, border patrol, customs and excise, agriculture, health or any other government regulation whatsoever.
(b) The Passenger or Passenger’s estate shall be liable to and shall reimburse Victoria for all deviation expenses (including loss of revenue), damages to the Vessel, its furnishings, operations or equipment, or any property of Victoria caused directly or indirectly, in whole or in part, by any misconduct, willful or negligent act or omission on the part of the Passenger or any minors traveling with Passenger. The Passenger or Passenger’s estate shall defend and indemnify Victoria and the Vessel, their servants and agents against liability which Victoria or the Vessel or such servants or agents may incur towards any person, company or Government for any damage to property, personal injury or death caused directly or indirectly, in whole or in part, by any misconduct, willful or negligent act or omission on the part of the Passenger or minors traveling with Passenger.
(c) Victoria and the Vessel shall have a lien upon all baggage, money and other property whatsoever accompanying the Passenger and the right to sell the same by public auction or otherwise for any amount due from the Passenger under this contract and for the costs and expenses of enforcing such lien and such sale.

21. Passenger's Obligations if Confined Aboard or Put Ashore under this Contract
Wenn dem Passagier gemäß einer Bestimmung dieses Vertrags die Beförderung verweigert wird, er auf eine Kabine beschränkt ist oder das Schiff verlässt, erklärt sich der Passagier damit einverstanden
(a) Victoria haftet nicht für Rückerstattungen des Kreuzfahrtpreises, sonstige Entschädigungen oder Schäden.
(b) Die Ausschiffung und die Rückführung zum Einschiffungshafen oder einem anderen Ziel erfolgen ausschließlich auf Kosten des Passagiers.
(c) Um Victoria zu entschädigen und dass Victoria das Bordgebührenkonto des Passagiers mit allen Kosten belasten kann, die Victoria im Zusammenhang mit der Ausschiffung und/oder Rückführung des Passagiers entstehen.

22. Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen stellt Victoria Cruise Lines LLC dem Buchungsagenten der Gruppe einen Kaufvertrag aus. Diese Vereinbarung ändert oder ändert nichts am Victoria Passage Ticket, enthält jedoch zusätzliche Bedingungen für Platzreservierungen, Zahlungen und Stornierungen. Für den Reiseleiter wird bei 15 vollzahlenden Passagieren bei einer Gruppenbuchung ein kostenloses halbes Zweibettzimmer (Superior-Kabine) angeboten.
Nicht verkaufter Gruppenplatz kann jederzeit freigegeben werden..